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Steinschlagreparaturen an Verbundsicherheitsglas


Unsere Devise ist „Reparieren statt Austauschen“, aber nur, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben und die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Der dunkel schraffierte Bereich in der Grafik beschreibt das sogenannte Fernsichtfeld.
Dies ist eine 290 mm breite Zone (etwa DIN-A4-Format quer) oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld, in der eine Reparatur laut §40 STVZO Anlage 19 bei Fahrzeugen bist 3,5t zul. Gesamtmasse nicht erlaubt ist.

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, sind die Grundvoraussetzungen für eine Reparatur gegeben:

- der Steinschlag selbst kann durch eine 2 Euro Münze verdeckt werden
- Sensor- und/oder Kameraflächen sind nicht betroffen
- eventuelle Risse vom Steinschlag weg sind nicht länger als 50mm
- die Scheibenfolie ist nicht beschädigt
- die oberflächliche Beschädigung des Glases ist kleiner 5mm
- der Steinschlag befindet sich nicht im Keramiksiebdruck (schwarzer Randbereich der Scheibe)

Nahezu alle Versicherungen bevorzugen die Steinschlagreparatur vom Autoglas-Fachbetrieb um einen Austausch der kompletten Scheibe zu vermeiden und übernehmen die gesamten Reparaturkosten. Daher wird in den meisten Fällen von den Versicherungen auf die Zahlung der Selbstbeteiligung verzichtet und die Reparatur ist für Sie in diesem Falle kostenlos.